Machen Sie Ihre
Einkommensteuererklärung
etwa immer noch
selber?
Wir beraten Arbeitnehmer, Beamte, Rentner als Mitglieder in ihren
Steuersachen
- bei
Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, Renten, Pensionen
- bei Zahlung
und Empfang von Unterhaltsleistungen
- beim
Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz
- bei der
Eigenheimzulage
- bei der
Investitionszulage nach §§ 3 bis 4 InvZulG 1999
- bei Einkünften
aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und bei
Spekulationsgeschäften, wenn die Einnahmen daraus insgesamt 13.000 Euro, im
Falle der Zusammenveranlagung 26.000 Euro nicht übersteigen
- bei der
Wohnungsbauprämie
- bei der
steuerlichen Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge ("Riester-Rente")